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WM 2018 Heft 33, 1560
BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt, wenn der Schuldner ein ihm gehörendes Grundstück einem Dritten zur Nutzung überlässt und dessen Vermietung nur mit behördlicher Genehmigung zulässig wäre; keine unentgeltliche Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis, wenn ein Dritter die ausgleichende Gegenleistung erbringt und zwischen beiden Leistungen ein ausreichender rechtlicher Zusammenhang besteht
Urteil vom 19.07.2018 - IX ZR 307/16