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WM 2018 Heft 36, 1701
BGH: Keine Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls bei Erbringung von Teilleistungen, auch dann nicht, wenn der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag auf einen Teilbetrag der titulierten Forderung beschränkt und der Schuldner diesen Teilbetrag bezahlt hat
Beschluss vom 29.03.2018 - I ZB 54/17