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WM 2018 Heft 37, 1750
BGH: Angaben in einem Exposé des Verkäufers oder seines Gehilfen als Grundlage für die Erwartung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 BGB, auch wenn sich der Kaufvertrag über diese Eigenschaft nicht verhält; keine Berufung auf Haftungsausschluss hinsichtlich der zu erwartenden Eigenschaften bei arglistigem Verschweigen des Mangels
Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16