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WM 2018 Heft 37, 1758
BGH: Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, auch ohne ihre Erwähnung in dem notariellen Kaufvertrag; hierfür regelmäßig - in den Grenzen des § 444 BGB - keine Haftung des Verkäufers bei einem allgemeinen Haftungsausschluss im Kaufvertrag
Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 274/16