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WM 2018 Heft 42, 1990
BGH: Zur Unlauterkeit des Verhaltens eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen, der zu seinen Gunsten von Kunden eines Wettbewerbers erteilte, aber vor Ausführung widerrufene Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs erneut systematisch und planmäßig dem Wettbewerber zuleitet; zur eigenständigen Bedeutung eines Portierungsauftrags
Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16