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WM 2018 Heft 43, 2048
BGH: Im Anwendungsbereich des § 140b PatG, der den Verletzer zur Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg patentverletzender Erzeugnisse verpflichtet, regelmäßig überwiegendes Gläubigerinteresse an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, auch wenn diesem durch die Abnehmerauskunft ein nicht zu ersetzender Nachteil droht
Beschluss vom 25.09.2018 - X ZR 76/18