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WM 2018 Heft 45, 2154
BGH: Keine unverschuldete Versäumung des Termins, wenn die ordnungsgemäß geladene Partei der mündlichen Verhandlung wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung eines Befangenheitsgesuchs fern bleibt; keine Aussetzung des Verfahrens, wenn eine Partei gegen den Beschluss, durch den ein Ablehnungsgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, Verfassungsbeschwerde eingelegt hat
Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 264/17