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WM 2018 Heft 49, 2317
BGH: Auslösender Schaden für Verjährungsbeginn, wenn Umstände gegeben sind, aufgrund derer der Kapitalanleger von seiner Anlageentscheidung nicht mehr Abstand nehmen kann, ohne finanzielle Einbußen oder sonstige für ihn nachteilige Folgen hinnehmen zu müssen
Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 628/16