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WM 2018 Heft 49, 2340
BGH: Unvereinbarkeit von Schriftformheilungsklauseln mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB; Treuwidrigkeit, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen
Urteil vom 27.09.2017 - XII ZR 114/16