Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2018 Heft 50, 2354
: Zur Annahme von Geldern im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG, wenn die Anleger dem Kapitalnehmer (nur) Rechte und Ansprüche aus von ihnen gehaltenen Kapitallebensversicherungen abtreten, Zweck dieser Rechtsübertragung aber die Vereinnahmung des Rückkaufswertes durch den Kapitalnehmer ist und den Anlegern das den Rückkaufswert betreffende Auszahlungsrisiko nach den vertraglichen Vereinbarungen verbleibt
16.10.2018 - VI ZR 459/17