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WM 2018 Heft 9, 421
BGH: Keine Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen gilt, dass im Falle einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist
Urteil vom 07.02.2018 - IV ZR 53/17