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WM 2018 Heft 10, 482
BGH: Zur Pflicht des Notars, seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden, oder der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte
Beschluss vom 24.07.2017 - NotSt(Brfg) 2/17