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WM 2018 Heft 11, 523
BGH: Rechtskraft des Urteils als Nachweis der Empfangsberechtigung im Fall der Hinterlegung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; kein Einfluss der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter (§ 210 ­InsO) auf die Herausgabeanordnung zugunsten des Titelgläubigers, wenn es sich bei der titulierten Forderung um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO handelt
Beschluss vom 14.02.2018 - IV AR(VZ) 2/17