WM 2018 Heft 11, 542
BGH: Zur Haftung des Versicherungsvermittlers wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls nach § 280 Abs. 1 BGB; Regulierung eines Versicherungsschadens im Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers; kein Einfluss der eigenen Verantwortung des Versicherungsnehmers, sich nach einem Versicherungsfall über Ausschlussfristen nach den Versicherungsbedingungen zu informieren, auf den Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers; zur Vermutung beratungsgerechten Verhaltens, wenn für die zu beratende Person bei ordnungsgemäßer Beratung nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte; zur Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens der zu beratenden Person bei einem Versicherungsmaklervertrag
Urteil vom 30.11.2017 - I ZR 143/16