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WM 2018 Heft 14, 681
BGH: Zum Pfändungsschutz des Schuldners im Insolvenzverfahren, wenn er seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet und die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schulder die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten hat
Beschluss vom 01.03.2018 - IX ZB 95/15