WM 2018 Heft 17, 820
BGH: Zur Transparenz einer in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltenen Bestimmung, nach der bei unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort einzureichen ist; keine Pflicht, in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen der Bestimmung des §28 Abs. 4 VVG entsprechenden Hinweis auf die Leistungsfreiheit im Falle der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit aufzunehmen (Abgrenzung zu BGH WM 2014, 939)
Urteil vom 04.04.2018 - IV ZR 104/17