WM 2018 Heft 17, 835
BGH: Zur Frage, inwieweit sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier eine Handwerksinnung) auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen kann; zu den Geboten der Sachlichkeit und Neutralität, wenn eine Handwerksinnung mit Äußerungen an die Öffentlichkeit berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt
Urteil vom 01.03.2018 - I ZR 264/16