-
Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 10 (Seite 449-496)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Von Gemeinden oder Kirchen betriebene Kindergärten und Kindertageseinrichtungen keine wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des Notarkostenrechts
- BGH: Zum Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung von Wohngebäuden nach § 50 Nr. 3 Buchst.a GNotKG, wenn es sich um sog. gewerbliche Wohngebäude handelt
- BGH: Zur Pflicht des Notars, seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden, oder der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straf
- BGH: Dreijähriger Anwärterdienst nach § 7 Abs. 1 BNotO keine zwingende Voraussetzung für die Bestellung zum (hauptberuflichen) Notar; zur Anwendung des 50-Punkte-Systems bei der Auswahl mehrerer Bewerber um ein hauptberufliches Notaramt
- BGH: Verstoß gegen Notarpflichten bei Vornahme einer Amtshandlung, durch die unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile für bei ihm beschäftigtes Personal (i.S.v. § 14 Abs. 4 Satz 2 BNotO) begründet werden; eine auf die Verletzung des Beschleunig
- BGH: Zur Pflicht des Notars, bei der Vornahme von Beurkundungen, an denen Vertreter beteiligt sind, die Existenz des Vertretenen und grundsätzlich auch die Vertretungsmacht des Vertreters zu prüfen
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 449-496)
- 2018