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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 13 (Seite 593-644)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Entsprechende Anwendbarkeit des § 1156 Satz 1 BGB auf die Grundschuld; keine Aufrechnung mit einer dem Grundstückseigentümer gegen den Grundschuldzedenten zustehenden Forderung gegenüber dem Grundschuldzessionar, und zwar auch im Fall einer unentgelt
- BGH: Zur Obliegenheit des teilzeitbeschäftigten Schuldners, sich um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung zu bemühen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 13 (Seite 593-644)
- 2018