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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 14 (Seite 645-692)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Kein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters bei mittelbarem Besitz des Schuldners an einer beweglichen Sache, wenn diese so aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden ist, dass ihm keine weitere Nutzung gegen den Willen des unmittelbaren Besitze
- BGH: Zum Pfändungsschutz des Schuldners im Insolvenzverfahren, wenn er seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet und die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem
- BGH: Zum Verfahren des Insolvenzgerichts, wenn in einem vor dem 1. Juli 2014 beantragten Insolvenzverfahren über die Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden ist
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 645-692)
- 2018