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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 19 (Seite 889-936)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Befugnis des Aufsichtsrats zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen, den er in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte beauftragt hat
- OLG München: Zur Bestimmung des Geschäftswerts einer notariellen Beurkundung bei bestimmter Gestaltung einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 19 (Seite 889-936)
- 2018