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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 20 (Seite 937-980)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners, wenn das Finanzamt weiß, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung des Schuldners die Steuerschulden tilgt
- BGH: Haftung der Geschäftsleiter analog §§ 60, 61 InsO, wenn im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft Eigenverwaltung angeordnet wird
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 937-980)
- 2018