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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 21 (Seite 981-1028)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Keine Verzinsung einer Geldschuld aus unerlaubter Handlung gemäß § 353 Satz 1 HGB ab Fälligkeit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem beiderseitigen Handelsgeschäft entstanden ist
- BGH: Zur Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt; zur Billigkeit, neben verbrauchsabhängigen Entgelten verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz zu
- BGH: Zur Unterrichtungspflicht des Lieferanten in Sonderkundenverträgen über Energielieferungen über Entgeltänderungen, die auf einer Weiterbelastung von neu eingeführten, weggefallenen oder geänderten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastun
- BGH: Zur Ausgestaltung einer Preisanpassungsklausel im Vertrag eines Fernwärmeversorgungsunternehmens, das die von ihm bereitgestellte Fernwärme als solche von einem Vorlieferanten bezieht, mit seinem Endkunden; zur Eignung eines von einem Fernwärmeuntern
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags (hier über Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen) wegen fehlender Transparenz, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlän
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 981-1028)
- 2018