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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 22 (Seite 1029-1068)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Keine Individualabrede bei vorformulierten Vertragsbedingungen, die dem Darlehensnehmer die Wahl zwischen einem Darlehen ohne „Bearbeitungsprovision“ zu marktüblichem Zins und einem Darlehen mit „Bearbeitungsprovision“ zu einem günstigeren Zinssatz e
- BGH: Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltenen Bestimmung, wonach der Kunde Forderungen an die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1029-1068)
- 2018