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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 28 (Seite 1289-1336)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers nicht nur für das Geschäftsjahr vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch für die davor liegenden Geschäftsjahre
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Entscheidung gemäß der Brüssel-I-VO für vollstreckbar erklärt werden kann, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat und ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht zugestellt worden
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung des Rechtsanwalts, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben, eingeschränkt ist
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 28 (Seite 1289-1336)
- 2018