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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 28 (Seite 1289-1336)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers von Bauleistungen (Bestätigung von BGH, 1.10.2014, BGHZ 202, 309 = WM 2015, 847)
- BGH: Zur Bemessung des Anspruchs des Bestellers, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt und Schadensersatz statt der Leistung verlangt, gegen den Unternehmer; zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs neben der Leistung in solchen Fäll
- BGH: Kein Anspruch auf Ersatz von Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren nach §642 BGB
- BGH: Zur Beweiserhebung über die Behauptung einer Partei, eine bestimmte Form der Gerichtsstandsvereinbarung entspreche unter Kaufleuten in dem betreffenden Geschäftszweig des internationalen Handelsverkehrs einem Handelsbrauch im Sinne des Art. 25 Abs. 1
- Rechtsprechung
- Heft 28 (Seite 1289-1336)
- 2018