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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 29 (Seite 1337-1384)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Frage, wann der Tatrichter einen von der beweisbelasteten Partei benannten Zeugen vernehmen muss
- BGH: Schuldbefreiende Leistung des Kreditinstituts bei einem Oder-Konto nur bei Leistung an den Gesamtgläubiger, der die Leistung fordert; zum Schadensersatzanspruch gegen das Kreditinstitut, wenn dieses bei kollidierenden Weisungen der Inhaber des Oder-K
- BGH: Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühr in Avalkreditverträgen mit Unternehmern
- BGH: Kein Anspruch auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen, wenn dem Darlehensnehmer nach dem Widerruf die widerlegliche Vermutung zugutekommt, die Bank habe aus Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzug
- BGH: Unwirksamkeit von Klauseln, die in Darlehensverträgen der Banken mit variablem Zinssatz gegenüber Verbrauchern eine Zinscap-Prämie bzw. eine Zinssicherungsgebühr vorsehen
- BGH: Zum Gegenstand einer Verlängerungsentscheidung über eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu Lasten eines Unternehmensinhabers, der durch sein Verhalten das Vertrauen in die Unternehmensführung und dam
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1337-1384)
- 2018