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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 29 (Seite 1337-1384)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung des Gläubigers möglich, wenn dieser einen zulässigen Versagungsantrag gestellt hat und lediglich noch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts zu treffen ist
- BGH: Keine Anwendung der Verjährungshöchstfristen des BGB auf Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1337-1384)
- 2018