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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 3 (Seite 105-152)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Kammergericht: Zur Schlüssigkeit der Klage des Darlehensnehmers auf Rückzahlung seiner bis zum Widerruf der Vertragserklärung erbrachten Leistungen
- OLG Dresden: Unschädlichkeit der Verwendung des Begriffs „Nutzen" anstelle des in der Musterbelehrung nach § 14 BGB-InfoVO vorgegebenen Begriffs der „Nutzungen"
- LG Aachen: Zur Wirksamkeit einer Klausel in AGB, die § 490 Abs. 1 BGB abbedingt; zum Erfordernis der vorhergehenden Abmahnung bei Kündigung aus wichtigem Grund nach § 490 Abs. 1 BGB sowie zur Nichtabnahmeentschädigung bei Kündigung des Darlehens nach § 49
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 105-152)
- 2018