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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 33 (Seite 1529-1576)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur entsprechenden Anwendung des § 1059 Abs. 4 ZPO im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen ist, weil einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründ
- BGH: Materielle Beweiskraft nur durch ein rechtskräftiges Feststellungsurteil, wenn der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, Klage erhoben hat, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringe
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt, wenn der Schuldner ein ihm gehörendes Grundstück einem Dritten zur Nutzung überlässt und dessen Vermietung nur mit behördlicher Genehmigung zulässig wäre; keine unentgel
- BGH: Entgeltlichkeit der Bestellung einer Sicherheit oder der Abtretung einer Forderung erfüllungshalber für entgeltlich begründete, künftig entstehende Verbindlichkeiten; Rechtserwerb des Anfechtungsgegners maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Entgel
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 33 (Seite 1529-1576)
- 2018