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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 36 (Seite 1673-1720)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls bei Erbringung von Teilleistungen, auch dann nicht, wenn der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag auf einen Teilbetrag der titulierten Forderung beschränkt und der Schuldner diesen Teilb
- BGH: Zur Anfechtung von Zahlungen, die der Schuldner nach Einräumung seiner Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage eines von ihm behaupteten Sanierungskonzepts geleistet hat
- BGH: Zahlungen des Schuldners an einen stillen Gesellschafter als entgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO, wenn sie zur Erfüllung eines gewinnunabhängigen Zahlungsversprechens im Gesellschaftsvertrag erfolgen
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1673-1720)
- 2018