-
Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 44 (Seite 2061-2108)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Befreiung des Gläubigers vom Formularzwang gemäß §§1,5 GVFV nur, soweit das Formular unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist (vgl. BGHZ 200, 145 = WM 2014, 512)
- BGH: Zur Beweislast für den Einwand eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs sowie für den Gegeneinwand, der Schuldner habe nicht mit einem Nutzen für die Gläubiger rechnen dürfen
- BGH: Eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des Schuldners, wenn er vor Insolvenzeröffnung mit Erbbaurechten belastete Grundstücke geerbt hat und daraus im laufenden Insolvenzverfahren Erbbauzinsen erhält
- BGH: Zur Anmeldung des einem Gläubiger zur Zeit der Insolvenzeröffnung zustehenden Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages mit dem Schuldner nur mit dem geschätzten Wert des Anspruchs
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 44 (Seite 2061-2108)
- 2018