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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 46 (Seite 2157-2204)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zum Begriff der Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 2 Fall 2 WpHG a.F.; zur formalen Bestimmung des Vorliegens eines Einzelfalls in § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 WpHG a.F.
- BGH: Zur Darlegungs- und Beweislast, wenn der Anleger behauptet, ein Emissionsprospekt sei ihm nicht übergeben worden; zu den Grenzen der sekundären Darlegungslast und zur prozessualen Beachtlichkeit des Vorbringens nur vermuteter Tatsachen
- BGH: Zur Anrechnung von Vorteilen aus dem positiv verlaufenen Geschäft auf den Zeichnungsschaden aus dem verlustbringenden Geschäft, wenn beide Geschäfte ihrer Struktur nach gleichartige Anlagemodelle betreffen und auf der Grundlage eines einheitlichen Be
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine Bearbeitungsprovision in Unternehmerdarlehen
- BGH: Zu den Anforderungen an eine deutliche Belehrung über die Länge der Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2157-2204)
- 2018