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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 46 (Seite 2157-2204)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Kein Anspruch des Sachversicherers aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers auf Ersatz von Kosten gegen den Schädiger, die ihm im Rahmen der Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) entstanden sind
- BGH: Zur Berücksichtigung eines zulässigerweise erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübten Gestaltungsrechts (hier: Widerruf gemäß §§ 312b, 312g, 355 f. BGB) in der Berufungsinstanz
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2157-2204)
- 2018