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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 50 (Seite 2345-2396)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- : Zur Annahme von Geldern im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG, wenn die Anleger dem Kapitalnehmer (nur) Rechte und Ansprüche aus von ihnen gehaltenen Kapitallebensversicherungen abtreten, Zweck dieser Rechtsübertragung aber die Vereinnahmung
- BGH: Zur Frage, ob Angebote des Anleiheschuldners zur Umschuldung der aus den emittierten Anleihen folgenden Zahlungsansprüche ein Anerkenntnis enthalten, durch das die Verjährung erneut beginnt
- BGH: Zur Strafbarkeit der Beihilfe zur vorsätzlichen Marktmanipulation nach dem bis zum 1.7.2016 geltenden Recht; keine Ahndungslücke für eine solche Straftat durch den seit dem 2.7.2016 geltenden Rechtszustand
- Hans. OLG Bremen: Rückzahlung von Ausschüttungen bei treuhänderisch vermittelter Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Keine nur anteilsmäßige Freistellungsverpflichtung der Treugeber; Zustimmung der Anleger durch Gesellschafterbeschluss zu einer Verein
- Hans. OLG Bremen: Einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als Grundlage des Sachvortrags des Verfügungsklägers in einem Parallelverfahren
- LG Tübingen: Zur Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Vertrag
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2345-2396)
- 2018