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Zitiert in:
- WM
- 2018
- Heft 7 (Seite 301-352)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- E u G H: Auslegung von Art. 1 Abs. 5 Verordnung (EU) 2015/751 dazu, ob bei Vereinbarung zwischen einem Co-Branding-Partner und einem Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren der Co-Branding-Partner als Emittent handeln muss
- E u G H: Auslegung von Art. 35 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b Richtlinie (EU) 2015/2366 zur Anwendbarkeit auf ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das eine Vereinbarung über Co-Branding mit einem Co-Branding-Partner abgeschlossen hat
- BGH: Zum Wegfall der Gläubigerbenachteiligung, wenn der Darlehensgeber, dessen Forderung der Schuldner durch Barzahlung erfüllt hat, dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt
- LG Frankfurt a. M.: Zur Wirksamkeit von Preisklauseln in AGB einer Bank
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 301-352)
- 2018