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WM 2019 Heft 3, 122
Kammergericht: Keine Zwischenverfügung mit Bestimmung zur Rücknahme eines Eintragungsantrags bei nicht beseitigungsfähigem Eintragungshindernis; Fortbestand der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts trotz Löschung im Register ihres Heimatlandes für ihr in Deutschland belegenes Vermögen; Zulässigkeit der Bestellung eines Vertretungsorgans und eines Nachtragsliquidators für eine solche Restgesellschaft
Beschluss vom 06.06.2018 - 22 W 22/18