WM 2019 Heft 27, 1279
BGH: Vorlagebeschluss zur Frage, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 für eine auf Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen gerichtete Klage eröffnet ist, wenn in Betracht kommt, dass das beanstandete Verhalten durch vertragliche Regelungen gedeckt ist, der Kläger aber geltend macht, dass diese Regelungen auf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung des Beklagten beruhen
Beschluss vom 11.12.2018 - KZR 66/17