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WM 2019 Heft 3, 128
BGH: Zum Gegenstand des Klauselverbots des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB; zur Inhaltskontrolle einer formularvertraglichen Regelung, welche die Möglichkeit, einen Kinderkrippenbetreuungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, für die Monate Juni und Juli ausschließt
Urteil vom 07.06.2018 - III ZR 351/17