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WM 2019 Heft 29, 1348
BGH: Kompetenz der Gesellschafterversammlung für eine Absprache der GmbH mit einem Dritten, wonach dieser die Kosten der GmbH berechnen darf, die bei ihm dadurch entstehen, dass seine von ihm bezahlten Mitarbeiter die Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH ausüben
Urteil vom 14.05.2019 - II ZR 299/17