- WM
- 2019
- Heft 29 (Seite 1333-1380)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Kompetenz der Gesellschafterversammlung für eine Absprache der GmbH mit einem Dritten, wonach dieser die Kosten der GmbH berechnen darf, die bei ihm dadurch entstehen, dass seine von ihm bezahlten Mitarbeiter die Tätigkeit als Geschäftsführer der Gmb
- OLG München: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
- ArbG Stuttgart: Zur Frage einer einstweiligen Verfügung über die Zulassung einer Wahlvorschlagsliste zur Aufsichtsratswahl bei Benennung von Arbeitnehmervertretern durch im Unternehmen nicht vertretene, weil nicht tarifzuständige Gewerkschaft
- Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1333-1380)
- 2019