WM 2019 Heft 33, 1561
BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Forderung des Gesellschafters auf Rückzahlung eines der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Geldbetrags darlehensgleich ist; zur Höhe des Anfechtungsanspruchs bei einem kontokorrentähnlichen Verhältnis; grundsätzlich keine Anfechtbarkeit von Zinszahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO; zur Einrede der anfechtbaren Darlehensgewährung gegenüber dem auf § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO gestützten Anfechtungsanspruch im Fall der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter; keine unentgeltliche Leistung durch Erfüllung einer einredebehafteten Forderung; zur Frage, ob eine unentgeltliche Leistung vorliegt, wenn der Schuldner auf eine nicht bestehende Schuld leistet
Urteil vom 27.06.2019 - IX ZR 167/18