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WM 2019 Heft 36, 1696
BGH: Keine 0,3-Verfahrensgebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung, sofern dieser nicht als isolierte Voll­streckungsmaßnahme in einem gesonderten Vollstre­ckungs­auftrag beantragt wurde (Abgrenzung zu BGH-Beschluss über Gebühr für Drittauskunft)
Beschluss vom 18.07.2019 - I ZB 104/18