WM 2019 Heft 41, 1923
BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann
Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZB 91/17