Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2019 Heft 42, 1973
BGH: Keine Zurückverweisung an das Schiedsgericht in direkter oder analoger Anwendung von § 1059 Abs. 4 ZPO, wenn sie nur von einer Partei beantragt worden ist und der Aufhebungsgrund einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei vorliegt
Beschluss vom 18.07.2019 - I ZB 90/18