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WM 2019 Heft 42, 1989
BGH: Zum Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers gegen seinen Kunden; Vormieter mit der Erlaubnis des Vermieters, sich selbst um einen Nachmieter zu kümmern, als „anderer Berechtigter" im Sinne von § 2 Abs. 1a WoVermittG; zur Frage, unter welchen Umständen der Wohnungsvermittler im Sinne von § 2 Abs. 1a Halbs. 1 WoVermittG ausschließlich im Interesse des Wohnungssuchenden tätig geworden ist; zur Darlegungs- und Beweislast für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 361 Abs. 3 BGB
Urteil vom 14.03.2019 - I ZR 134/18