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WM 2019 Heft 43, 2028
BGH: Keine Erstreckung des Schutzbereichs der notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG auf Schäden aus einem verdeckten Geschäft, das der Notar nicht kennt und das nicht Gegenstand der Beurkundung gewesen ist; zur Unteilbarkeit der Interventionswirkung nach § 74 Abs. 3, § 68 ZPO, die grundsätzlich nur zulasten des Streitverkündeten und nicht zulasten der unterstützten Hauptpartei gilt
Urteil vom 04.04.2019 - III ZR 338/17