Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2019 Heft 48, 2269
BGH: Zur Maßgeblichkeit des Grundsatzes, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtlichen Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand selbst trägt, für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt
Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18