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WM 2019 Heft 50, 2383
BGH: Zur Befugnis des nach § 1032 Abs. 2 ZPO angerufenen OLG, die Frage der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf einen konkreten Streitgegenstand einer vor Gericht erhobenen Klage (hier Ansprüche auf Stellung einer Zahlungssicherheit) zu klären; vorläufige oder sichernde Maßnahmen im Sinne des § 1033 ZPO, die dem staatlichen Gericht bei Vorliegen einer Schiedsvereinbarung offenstehen, nur solche des Prozessrechts, keine Hauptsacheklage auf Sicherheitsleistung
Beschluss vom 19.09.2019 - I ZB 4/19