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WM 2019 Heft 6, 257
LG Aachen: Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung wegen Zusatz „bitte Frist im Einzelfall prüfen“ und „im Falle wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren“
Urteil vom 13.09.2018 - 1 O 60/17