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WM 2019 Heft 6, 270
BGH: Zur Anwendung der in § 929 Abs. 2 ZPO geregelten Monatsfrist auf die Vollziehung eines Arrestbefehls, der in einem anderen Mitgliedstaat erlassen (hier: italienische Sicherstellungsbeschlagnahme) und in Deutschland für vollstreckbar erklärt worden ist
Beschluss vom 13.12.2018 - V ZB 175/15